Tempolimit Giemesstraße und zur Nachfrage Lärmschutzkonzept

Die Giemesstraße ist nach Untersuchungen im Zusammenhang mit dem Lärmaktionsplan eine der Kaarster Straßen mit sehr hohem Verkehrsaufkommen und damit einhergehend hoher Lärmbelästigung. Für die Anwohner besteht aufgrund des Verkehrsaufkommens und der dort gefahrenen teils hohen Geschwindigkeiten beim Queren der Straße eine nicht unerhebliche Gefahr. Dies gilt insbesondere für schwächere Verkehrsteilnehmer, die z.B. aufgrund ihres Alters nicht mehr sehr schnell die Straße überqueren können, d.h. für Bewohner der unmittelbar angrenzenden Senioreneinrichtung. Wir sind der Meinung, dass durch eine Geschwindigkeitsbegrenzung auf 30 km/h für den Abschnitt zwischen dem Kaarster Friedhof und der Kreuzung Giemesstraße/Friedenstraße Abhilfe geschaffen werden kann. Deshalb haben wir die Verwaltung gebeten, dazu mit dem Landesbetrieb Straßenbau NRW Gespräche zu führen– mit dem Ziel, die dort zulässige Höchstgeschwindigkeit zu reduzieren.
Außerdem haben wir die Verwaltung nach dem Sachstand zur Umsetzung der Empfehlungen des Lärmaktionsplan gefragt.
Unsere Anträge finden Sie hier:

MUKL_31082021_-_Sicherheit_und_Lärmschutz_Giemesstraße

MUKL_31082021_-_Sachstand_Lärmaktionsplan