Für Kinder unter 12 Jahren liegt nach den Empfehlungen der STIKO keine Impfempfehlung vor. Deshalb ist es aus Sicht der SPD-Fraktion besonders wichtig, diese Kinder in anderer Weise vor einer Corona-Infektion zu schützen.
Der Stadtrat hat bereits beschlossen, in stark frequentierten Räumen der Schulen und Kitas Luftfilteranlagen einzubauen. Für die jüngeren Kinder dürfte allerdings über die Mensen, Cafeterien und Essensräume beispielsweise auch in den OGS-Räumen und Toberäumen ein weiterer Bedarf bestehen. Deshalb haben wir die Verwaltung gebeten, den Bedarf noch einmal kritisch zu prüfen.
Hier unser Antrag im Wortlaut:
Antrag
Die Verwaltung wird gebeten, den Beschluss des Stadtrates vom 17.12.2020 zur Beschaffung von Luftfilteranlagen für Mensen, Cafeterien und Essensräumen in Schulen und Kitas insoweit zu ergänzen, dass der Bedarf für die Gruppe der Kinder unter 12 Jahren in Schulen, Kitas und anderen Eirichtungen besonders ermittelt wird. Sollte ein zusätzlicher Bedarf festgestellt werden, sollen weitere Luftfilteranlagen zum Schutz vor Corona-Infektionen beschafft werden.
Begründung
Für Kinder unter 12 Jahren liegt nach den Empfehlungen der STIKO keine Impfempfehlung vor. Deshalb ist es aus Sicht der SPD-Fraktion besonders wichtig, diese Kinder in anderer Weise vor einer Corona-Infektion zu schützen.
Der Stadtrat hat bereits beschlossen, in stark frequentierten Räumen der Schulen und Kitas Luftfilteranlagen einzubauen. Für die jüngeren Kinder dürfte allerdings über die Mensen, Cafeterien und Essensräume beispielsweise auch in den OGS-Räumen ein weiterer Bedarf bestehen. Deshalb sollte der Bedarf noch einmal geprüft werden.
Für die Finanzierung sollten Fördermittel des Bundes, die am 3.6.2021 mit der Richtlinie für die Bundesförderung Corona-gerechter stationärer raumlufttechnischer Anlagen beschlossen worden sind (BAnz AT 10.06.2021 B2), eingeworben werden. Danach werden stationäre Neuanlagen u.a. in allgemeinbildenden Schulen, aber auch in Kitas und anderen Einrichtungen für Kinder unter 12 Jahren mit 80 % der förderfähigen Ausgaben bezuschusst. Ziel ist es, das Infektionsrisiko zu senken und einen Beitrag zur Pandemiebekämpfung zu leisten. Das Förderprogramm ist bis Ende 2021 befristet.