Der Beschluss des Bundesverfassungsgerichts vom 29. April 2021, der die Bundesregierung auffordert, Maßgaben für eine weitere Emissionsreduktion ab dem Jahr 2031 festzulegen und die Ankündigung der Bundesregierung, weitere Meilensteine bis 2050 vorzulegen, haben auch Bedeutung für die Klimapolitik der Stadt Kaarst. Fraktionsvorsitzende Hildegard Kuhlmeier sieht mit Sorge, dass vor allem die junge Generation durch die bisherigen Vorgaben einen Großteil der Einschränkungen zu tragen hat. „Die Stadt muss ihre eigenen Minderungsziele so erweitern, dass die Emissionsminderungspflichten zwischen den Generationen gerecht verteilt werden. Denn je zögerlicher Maßnahmen zur Reduzierung von Emissionen in den nächsten Jahren umgesetzt werden, umso einschneidender müssen diese in den Folgejahren sein, um die Klimaziele von Paris zu erreichen. Wir fordern deshalb, dass Zielgrößen für die Jahre 2030, 2040 und 2050 festgelegt werden.“ Das konkretisiert der umweltpolitische Sprecher der SPD-Fraktion, Dr. Gereon Schüller: „Bis zum Jahr 2030 sollen die CO2- Emissionen in Kaarst um mindestens 60% gegenüber dem Jahr 1990 reduziert werden, bis 2040 um 80%. Spätestens 2050 soll Kaarst klimaneutral sein.“
Bis zur Dezember-Sitzung des Rates soll ein Maßnahmenpaket vorgelegt werden. Außerdem soll die Verwaltung der Umsetzungsgrad der nach dem Klimaschutzkonzept der Stadt beschlossenen Maßnahmen vorgelegt werden.
(Foto: colourbox, SPD Parteivorstand)