Wirtschaftswege nicht aus Radwege-Geldern sanieren!

Die Verwaltung will Radwege sanieren. Das finden wir gut! Wir finden es aber nicht gut, dass mehr als die Hälfte nicht für Radwege, sondern für Wirtschaftswege ausgegeben werden soll. Diese müssen aus den entsprechenden Töpfen bezahlt werden! Daher unser

Antrag

Die Verwaltung wird beauftragt, das vorgelegte Programm zur Radwegesanierung zu überarbeiten, und zwar insbesondere mit Blick auf die folgenden in der Anlage 1 der Maßnahmentabelle vorgesehenen Projekte:
1. Die Projekte 3, 5 und 6 werden gestrichen. Die freiwerdenden Mittel in Höhe von 273.900 € sollen in den Haushaltsjahren 2022 bzw. 2023 für neue Projekte zur Verbesserung der Radwegeinfrastruktur eingesetzt werden.
2. Bezüglich des Projekts 1 (Großer Mühlenweg / Kanonichenweg) wird die Verwaltung aufgefordert, Gespräche mit der Stadt Neuss zu führen, um zu einer gemeinsamen Kostenträgerschaft für die Sanierung des Weges zu gelangen.
3. Für das Projekt 4 (Driescher Str.) sollte die Sanierung durch eine Asphalt-Deckschicht anstatt der vorgesehenen Pflasterfläche erfolgen.
Begründung
Zu 1. Das vorgelegte Radwegesanierungsprogramm für die Jahre 2021 bis 2023 beinhaltet tatsächlich ein Sanierungsprogramm für Wirtschaftswege. Es ist nicht die Aufgabe eines Radwegesanierungskonzepts, die Sanierung von Wirtschaftswegen zu finanzieren und damit die Schäden durch landwirtschaftliche Nutzfahrzeuge zu übernehmen. Aus diesem Grunde sind die Kosten für eine neue Deckschicht der Maßnahmen 3 (Am Ringhofen/Alt Vorst), 5 (Rittergut Birkhof) und 6 (Alte Heerstr.) nicht aus dieser Haushaltsstelle zu bestreiten.
Zu 2. Die Verbindung „Großer Mühlenweg“ (Ziff. 1) und seine Weiterführung über Kanonichenweg nach Neuss stellt eine wichtige Verbindung für Radfahrende nach Neuss dar. Aus diesem Grunde sollte eine Kostenträgerschaft mit der Neuss angestrebt werden.
Zu 3. Wie der Fahrradbeauftragte in seiner Stellungnahme vom 21.04.2021 ausführt, haben sich Pflasterflächen für den Radverkehr als ungeeignet erwiesen.