Anfrage gestellt am 27.04.2020
Sehr geehrte Frau Dr. Nienhaus,
die Verwaltung wird gebeten, in der kommenden Sitzung des HWFA zu der folgenden Anfrage Stellung zu nehmen:
Die Covid 19-bedingte Notbetreuung in den Kitas ist ab 23. 4. 2020 um einige Berufsgruppen der bisherigen kritischen Infrastruktur erweitert worden. Kurzfristig wurde auch noch beschlossen, ab dem 27. 4. 2020 die Notbetreuung auch für die Kinder erwerbstätiger Alleinerziehender zu ermöglichen. Nach einer Pressemeldung am 27.4.2020 hat der für Jugend und Familie zuständige Minister von den Kitas Improvisation gefordert.
Die Verwaltung wird gebeten, über die Umsetzung der durch die Erweiterung des Katalogs der systemrelevanten Berufe in den Kitas und in der Tagespflege zu berichten. Wie viele Kinder können nun im Gegensatz zu der bisherigen Regelung wieder betreut werden und wie werden die nötigen Hygienevorschriften umgesetzt?