Meldung:
Kaarst, 18. Januar 2012
Kaarster SPD fordert Wiederherstellung der Beitragfreiheit für Geschwisterkinder
Der Jugendhilfeausschuss der Stadt Kaarst beschließt, dass die Beitragsersparnis für das zukünftig beitragsfreie dritte Kindergartenjahr in vollem Umfang an die Eltern weitergegeben wird und Geschwisterkinder, wie in der Vergangenheit auch, von Kindergartenbeiträgen freizustellen.
Die Verwaltung wird deshalb aufgefordert, die Elternbeitragssatzung zur Erhebung von Elternbeiträgen in Tageseinrichtungen für Kinder dahingehend zu ändern und dem JHA respektive dem Rat der Stadt zur Beschlussfassung vorzulegen.
Der Landesgesetzgeber hat durch § 23 Abs. 3 KiBiz festgelegt, dass das Kindergartenjahr vor der Einschulung beitragsfrei gestellt wird.
Der Rat der Stadt Kaarst hatte in der Vergangenheit den ergänzenden Beschluss getroffen, dass Geschwisterkinder, die in einer Tageseinrichtung für Kinder betreut werden, ebenfalls beitragsfrei gestellt sind.
Aufgrund des aktuellen Beschlusses der Landesregierung hat der Rat der Stadt nun die Elternbeitragssatzung dahingehend geändert, dass das Kindergartenjahr vor der Einschulung zwar beitragsfrei ist, für Geschwisterkinder, die nicht im Jahr vor der Einschulung stehen, dennoch ein Kindertagesstättenbeitrag von den Eltern geleistet werden muss.
Diese Regelung entspricht nicht den Intentionen der Landesregierung und erst recht nicht dem Anspruch der Stadt Kaarst, eine familienfreundliche Stadt zu sein.
Die SPD-Fraktion fordert daher die Einführung der bisherigen Regelung der Beitragsfreistellung für Geschwisterkinder.