Meldung:
Kaarst, 10. September 2010
Fraktion
Kreuz-Kunstwerk vom Kaarster Stadtrat abgelehnt
von Matthias Recklies
In der gestrigen Debatte um das Schenkungsangebot eines Kreuz-Kunstwerks für den Ratssaal hatte die SPD-Fraktionsvorsitzende Elke Beyer den Standpunkt ihrer Fraktion klargemacht. Sie wies in der Ratssitzung darauf hin, dass der Landrat des Rhein-Kreises Neuss, Hans-Jürgen Petrauschke (CDU), nach rechtlicher Prüfung den Ratsbeschluss vom 29. April für ein Kreuz im Ratssaal als rechtswidrig betrachtet. Dadurch sieht sich die SPD in ihrer Einschätzung bestätigt - insbesondere durch die Zurückweisung des gemeinsamen Versuchs der CDU-Fraktion und Bürgermeister Moormann - im Kaarster Stadtrat Verfassungsrecht per Mehrheitsbeschluss außer Kraft zu setzen.
"Offen bleibt allerdings die Frage", so Elke Beyer weiter, "weshalb der Landrat einen rechtswidrigen Beschluss nicht - wie dienstaufsichtsrechtlich geboten - beanstandet, sondern ihn durch die Annahme einer Schenkung, als erledigt betrachtet."
Geleitet wurde Petrauschke offensichtlich bei seinem Versuch, den Rechtsverstoß von CDU und Bürgermeister herunterzuspielen, durch die unerwartete Einsicht, dass im Kunstwerk Burkhard Siemsens "bei einer Ausführung gemäß der vorgelegten Entwurfsfassung kein Verstoß gegen den Grundsatz der staatlichen Neutralität zu erkennen" sei.
Die Kaarster SPD teilt diese Einschätzung des Landrats nicht und lässt sich auch nicht durch die beeindruckenden Erläuterungen des Künstlers irritieren.
"Nach wie vor beschränkt sich das Kunstwerk zur Ableitung unseres heutigen Werteverständnisses auf die Darstellung überwiegend religiöser Symbole unter deutlicher Hervorhebung des Kreuzes", erklärte Elke Beyer die Auffassung der SPD-Fraktion, "Durch die Aufnahme von mosaischen Gesetzestafeln, eines siebenarmigen Leuchters und muslimischem Halbmond erhält das Kunstwerk sogar noch eine zusätzliche Verstärkung seines religiösen Wesensgehaltes. Damit verstößt das Kunstwerk gegen die Rechte derer, die ihre Mitwirkung bei Beratungen und Abstimmungen nicht von diesen Glaubensüberzeugungen geleitet verstanden wissen wollen."
Daher hielt die SPD-Fraktion auch den zweiten Anlauf der CDU, die Mitglieder des Rates auf ihre Wertehaltung einzuschwören für verfassungsrechtlich bedenklich und lehnte bei der Abstimmung die Annahme der Schenkung ab. Stattdessen soll nun das Wappen der Stadt Kaarst im Ratssaal angebracht werden.
Eine besondere Aufmerksamkeit verdient in diesem Zusammenhang die Haltung des Initiativkreises "Kunst im Bürgersaal": Auf die Anfrage, ob man mit der Anbringung des Kunstwerkes an anderer Stelle, bspw. in der Rathaus Galerie einverstanden sei, wurde das Schenkungsangebot zurückgezogen.
Hier enttarnte sich das vorgeblich aufrichtige Bemühen um ein "künstlerisch aufwertendes Angebot zum fruchtbaren Dialog" endgültig als das, was es war: Der ungeeignete Versuch, einen rechtswidrigen Beschluss der Kaarster CDU-Fraktion mit allen Mitteln durchzusetzen.