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Pressemitteilung:

Kaarst, 22. September 2011

Neuregelung KITA- Gebühren

Entlastung nur für Ein- Kind- Familien
Die Landesregierung hat die Beitragsfreiheit ab 1. August für Kinder im letzten Kindergartenjahr vor der Schule gesetzlich festgelegt. Damit den Kommunen kein Nachteil entsteht, soll der Elternbeitrag aus Landesmitteln ausgeglichen werden.
Um die Gebührensatzung der neuen Gesetzeslage anzupassen, legt die Stadt Kaarst - trotz noch bestehender Fragen bezüglich der tatsächlichen Höhe der zu erwartenden Ausgleichszahlungen - bereits jetzt eine Neufassung vor.

Was nun im Rat zur Abstimmung steht, kann angesichts der bisher geübten Praxis der Verwaltung, in jugend- und familienpolitischen Belangen behutsam und differenziert zu reagieren, mehr als verwundern.

Die Ausgleichszahlung des Landes für den entgangenen Elternanteil des letzten Kindergartenjahres soll laut Gesetz 19% betragen und orientiert sich damit am Landesdurchschnitt der von den Eltern geleisteten Beiträge. In Gemeinden, deren Beteiligung der Eltern an den Betreuungskosten höher liegen als im Landesdurchschnitt - in Kaarst etwa 21% - ergibt sich somit ein Fehlbetrag von voraussichtlich. 72.000 €. Um diese Finanzierungslücke im städtischen Haushalt auszugleichen, beabsichtigt die Verwaltung die zusätzliche Erhebung eines sogenannten Familienbeitrags, der die bisherige Freistellung von Geschwisterkindern deutlich einschränkt.

Elke Beyer: „Diese Änderungen werden, wenn sie tatsächlich mehrheitlich beschlossen werden, künftig Familien mit zwei und mehr Kindern benachteiligen, weil sie trotz bereits geleistetem Beitrag durch das Land für ein weiteres Kind zur Kasse gebeten werden. Die Geschwisterregelung ist ein zu hohes Gut, als dass man sie – erst recht nicht auf der Grundlage vorläufiger Berechnungen- eiligst aufgeben dürfte. Dies ist entschieden das falsche Signal und unterläuft den vom Land eingeleiteten Weg in die Kostenfreiheit frühkindlicher Bildung.
Daher wird die SPD- Fraktion beantragen, die Anpassung der Satzung in die erste Jahreshälfte 2012 zu vertagen, um nach Vorliegen konkreter Daten über Lösungen zu beraten, mit denen wir in der Frage der Familienfreundlichkeit weiter voran und nicht zurückrudern.

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